ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Lieferungen, Leistungen und Mietverhältnisse • Stand: August 2026
(1) Alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragspartner seine Bedingungen für verbindlich erklärt und deren Geltung von einer schriftlichen Bestätigung abhängig macht.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, gelten sie für 14 Tage ab Datum der Angebotsabgabe.
(4) Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(5) Die von WaterTower24 gelieferten Trinkwasserspender und das entsprechende Zubehör sind ausschließlich für den Endverbrauch beim Vertragsnehmer bestimmt. Eine Weiterveräußerung ist nicht gestattet.
(6) Porto und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Lieferungen innerhalb unseres Liefergebiets erfolgen frei Haus; darüberhinausgehende Lieferungen erfolgen nach individueller Absprache.
Der Vertrag kommt durch Rücksendung des unterzeichneten Vertrags, durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens WaterTower24 oder durch Lieferung/Leistung zustande. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung individuell vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn der Vertragsnehmer mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug gerät, das Gerät unbefugt entfernt oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird.
(1) Montageleistungen, Einweisungen und Abnahmen gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Vertragsnehmer hat auf eigene Kosten folgende Voraussetzungen zu schaffen:
(3) Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Vertragsnehmer zu vertreten hat, trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Erforderliche bauliche Änderungen sind vom Vertragsnehmer auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Eine Rückbaupflicht unsererseits besteht nicht.
(5) Für durch unsere Montage verursachte Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(1) WaterTower24 führt je nach individueller schriftlicher Vereinbarung mit dem Vertragsnehmer eine turnusmäßige Wartung im Abstand von drei oder sechs Monaten durch (nachfolgend „Hygienewartung“). Die Hygienewartung umfasst grundsätzlich die Reinigung und hygienische Aufbereitung des Mietgegenstands entsprechend den Herstellervorgaben.
(2) Stellt der Techniker im Rahmen der Hygienewartung einen Defekt fest, wird dieser im Zuge des Termins behoben bzw. das betroffene Teil ausgetauscht; die Kostenpflicht richtet sich in diesem Fall nach § 6 Abs. 3 (innerhalb der Herstellergarantie kostenfrei, danach kostenpflichtig gemäß Preisliste).
(3) Funktioniert der Mietgegenstand am Tag der Hygienewartung einwandfrei und tritt eine Funktionsstörung erst nach dem Wartungstermin auf, gilt dies als eigenständiger, neuer Reparaturfall im Sinne des § 6 Abs. 3, unabhängig vom zeitlichen Abstand zur vorangegangenen Wartung. Mängelansprüche wegen nachweislich fehlerhaft durchgeführter Wartungsarbeiten bleiben hiervon unberührt.
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Der Vertragsnehmer kommt am Tag der Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Zugang der Rechnung strittig, trägt Verzug 30 Tage nach Lieferung ein.
(3) Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder nach Antrag auf Insolvenz sind wir berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Preisänderungen infolge gestiegener Bezugskosten und/oder Betriebskosten sind zulässig. WaterTower24 ist in einem solchen Fall berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang anzupassen. Eine solche Preisanpassung darf frühestens vier Monate nach Vertragsbeginn erfolgen. Die jeweilige Preisanpassung wird mit Zugang der aktualisierten Preisliste oder der entsprechend angepassten Rechnung beim Vertragsnehmer wirksam.
(1) Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, Mängel gemäß §§ 377, 378 HGB unverzüglich zu rügen. Bei berechtigter Mängelanzeige leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Bei uns unerkannten Beanstandungen hat der Vertragsnehmer uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu liefern.
(2) Unerhebliche Mängel, Abnutzungen oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(3) WaterTower24 gewährt auf die vermieteten Trinkwasserspender eine Herstellergarantie von 12 Monaten ab Installation bzw. Inbetriebnahme des Mietgegenstands beim Vertragsnehmer. Das Datum der Installation wird durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Installations- bzw. Abnahmeprotokoll oder einen entsprechend vermerkten Lieferschein dokumentiert. Innerhalb der Garantiezeit werden Reparaturen infolge von Material- oder Fabrikationsfehlern durch WaterTower24 kostenfrei durchgeführt. Nach Ablauf der Herstellergarantie sind sämtliche Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – einschließlich Ersatzteilen, Anfahrt und Arbeitszeit gemäß der jeweils gültigen Preisliste (§ 9 Abs. 3) – vom Vertragsnehmer zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Wartungsvertrag vereinbart wurde. Dies gilt unabhängig von der Höhe des vereinbarten Mietpreises und unabhängig von etwaigen Ansprüchen aus § 7.
(4) WaterTower24 übernimmt keine Garantie für die hygienische Beschaffenheit der Geräte bei Nichtbeachtung unserer Pflegehinweise. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
(1) Unsere Haftung ist – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
(3) Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
(1) Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand in dem Zustand zu erhalten, indem er ihn übernommen hat, und ausschließlich gemäß den Vorgaben und Anweisungen von WaterTower24 zu verwenden. Er hat insbesondere die Bedienungsanleitungen zu beachten und Pflegehinweise einzuhalten. Reparaturen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich durch von WaterTower24 autorisiertes Fachpersonal durchgeführt werden. Kosten für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Prüfungen – insbesondere gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie der Verordnung über Schankgefäße (SchankV) – sind vom Vertragsnehmer zu tragen.
(2) Der Vertragsnehmer haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten oder sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. In diesen Fällen ist er verpflichtet, WaterTower24 von allen hieraus entstehenden Schäden freizustellen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten für notwendige Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzmaßnahmen.
(3) Die Verpflichtung des Vertragsnehmers zur Fortzahlung der vereinbarten Miete bleibt von einem unverschuldeten, lediglich vorübergehenden Ausfall des Geräts oder einem Ausfall hinsichtlich Zubehör unberührt. Ein Ausfall gilt als vorübergehend, wenn seine Dauer von zwei Wochen nicht überschritten wird.
(4) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WaterTower24 ist es dem Vertragsnehmer untersagt, Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen, diesen weiterzuveräußern oder zu veräußern oder den Aufstellungsort außerhalb der ursprünglich vereinbarten Betriebsräume zu verlegen.
(5) Endet das Mietverhältnis vorzeitig aufgrund einer Vertragsverletzung, die durch den Vertragsnehmer zu vertreten ist, ist WaterTower24 berechtigt, den Schadensersatz bis zum Ablauf der nächstmöglichen ordentlichen Kündigungsfrist anfallende Mietvergütung zu verlangen. Für die Abholung des Mietgegenstands sowie des Zubehörs wird eine Pauschale in Höhe von 150,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt WaterTower24 vorbehalten; dem Vertragsnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WaterTower24 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Der Mietpreis wird – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – auf Jahresbasis berechnet und ist jährlich im Voraus zu den vertraglich vereinbarten Zahlungskonditionen fällig. Die erste Zahlung ist mit Beginn des Mietverhältnisses zu leisten.
(2) Im Mietpreis enthalten ist die kostenfreie Lieferung im von WaterTower24 festgelegten Turnus innerhalb des definierten Liefergebiets.
(3) Nicht in der Miete enthalten sind und gesondert zu vergüten sind insbesondere:
(4) Der Mietpreis bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert, sofern nicht gemäß § 5 Abs. 4 eine Preisanpassung erfolgt. Wartungstermine werden je nach Auftragslage um bis zu sechs Wochen vorverlegt oder verschoben.
(1) CO2-gasbetriebene Wasserspender dürfen ausschließlich mit CO2-Gasflaschen betrieben werden, die von WaterTower24 bereitgestellt wurden. Die Nutzung von Fremdflaschen oder die Befüllung mit Fremdgas oder anderen Substanzen ist untersagt.
(2) Die Überlassung der gelieferten CO2-Gasflaschen erfolgt ausschließlich leihweise und zur Entnahme der mitgelieferten Gasfüllung. Verstöße gegen Abs. 1 berechtigen WaterTower24 zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Zudem wird bei schuldhafter Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR je Einzelfall fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragsnehmer vorbehalten.
(3) Für Schäden durch unsachgemäßen Betrieb oder Zuwiderhandlungen gemäß § 10 Abs. 1 haftet der Vertragsnehmer gemäß § 7 und 6.
(4) Für die Überlassung der CO2-Gasflaschen wird eine einmalige Nutzungsgebühr erhoben. Die Flaschen werden ausschließlich leihweise zur Entnahme der mitgelieferten Gasfüllung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte oder Befüllung durch andere Lieferanten ist untersagt.
(5) Bei Verlust, irreparabler Beschädigung oder wirtschaftlichem Totalschaden einer CO2-Gasflasche ist der Vertragsnehmer zum Ersatz des Wiederbeschaffungswerts verpflichtet.
(1) Der Mietgegenstand sowie sämtliches mitgeliefertes Zubehör verbleiben auch nach Übergabe im alleinigen Eigentum von WaterTower24. Eine Übereignung findet zu keinem Zeitpunkt statt.
(2) Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand und das Zubehör pfleglich zu behandeln, gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern und auf erstes Anfordern den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten offenzulegen.
(3) Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware ist der Vertragsnehmer verpflichtet, WaterTower24 unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen sowie den Vollstreckungsbeamten über die Eigentumsverhältnisse zu informieren.
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen beider Parteien ist der Geschäftssitz von WaterTower24.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Vertragsnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von WaterTower24.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Gleiches gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Personenbezogene Daten des Vertragsnehmers werden gemäß der DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Betroffenenrechten, sind der Datenschutzerklärung unter [watertower24.de/datenschutz] zu entnehmen.
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